Die „ePA für alle“ – Datenablage gestartet

Seit 1.10.2025 müssen Gesundheitsdaten gespeichert werden

Ein digitaler Ordner, in dem alle wichtigen Gesundheitsdokumente gesammelt werden: Das ist die Grundidee der elektronischen Patientenakte (ePA). Seit dem 1. Oktober 2025 sind alle Leistungserbringer verpflichtet, ihre Behandlungsdaten in der jeweiligen elektronischen Patientenakte des Patienten abzulegen.

Das wird in der ePA gespeichert

In diesen digitalen Ordner stellen beispielsweise Ärzte und Krankenhäuser ihre Berichte ein, verschriebene Medikamente sind einsehbar ebenso wie die Behandlungen und Kontakte zu Leistungserbringern. Als Patient können Sie zudem ältere Dokumente hochladen. Die elektronische Patientenakte wurde für alle gesetzlich Versicherten angelegt – es sei denn, es wurde widersprochen.

So können Sie die ePA nutzen

Versicherte der BKK_DürkoppAdler benötigen die ePA-App der BKK_DürkoppAdler, um auf die ePA zugreifen zu können. Voraussetzung hierfür ist ein Smartphone mit aktuellem Betriebssystem, eine E-Mail-Adresse sowie Ihre elektronische Gesundheitskarte. Um die ePA-App einrichten zu können, müssen Sie zudem Ihre Identität nachweisen.

Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einrichtung der ePA-App

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Veröffentlicht: 24.10.2025 - Aktualisiert: 11.11.2025