Kurz und knapp

Neuerungen für 2026

Neuer Satzungsnachtrag

Der Verwaltungsrat der BKK_DürkoppAdler hat in der Sitzung am 09.12.2025 den 16. Nachtrag zur Satzung vom 16.12.2020 beschlossen. Die Regelung trat zum 01.01.2026 in Kraft und beinhaltet die Erhöhung des Zuschusses zur professionellen Zahnreinigung auf 80 € pro Kalenderjahr.

Der Nachtrag kann in der Geschäftsstelle der BKK während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Die aktuelle Satzung in der Gesamtfassung sowie die Satzungsnachträge finden Sie online:

Zu unserer Satzung

80 € für Ihre Zahnreinigung

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung 80 € pro Kalenderjahr. Reichen Sie dafür einfach die Rechnung ein – per E-Mail an post@bkk-da.de, per Post oder ganz einfach über unsere Service-App „meine BKK DA“.

80 € Zuschuss sichern

Lassen Sie sich die professionelle Zahnreinigung auch auf Ihrem Bonusformular bestätigen. Hierfür erhalten Sie zusätzlich 10 € Bonus ausgezahlt. Nehmen Sie auch noch zwei Prophylaxe-Termine im Jahr wahr, können Sie insgesamt mit 30 € Bonus für den Bereich Zahnvorsorge rechnen.

Mehr Infos zum Bonusprogramm

Pflegeversicherung: Änderung bei den Beratungseinsätzen

Pflegebedürftige, die ambulant zu Hause betreut werden, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten zu lassen.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt: In jedem Pflegegrad (2 bis 5) sind Sie verpflichtet, ein Beratungsgespräch pro Halbjahr durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl durchführen zu lassen. Bisher waren die Beratungseinsätze bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website:

Mehr zur Pflegeversicherung

Individuelle Gesundheitsleistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), wie zum Beispiel die Glaukom-Früherkennung oder erweiterte gynäkologische Krebsvorsorgeuntersuchungen, gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und müssen privat bezahlt werden. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Leistung zu den regulären Kassenleistungen gehört, fragen Sie gerne vorab bei uns oder direkt in Ihrer Arztpraxis nach. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Sie vor einer kostenpflichtigen Behandlung darüber informieren, dass Kosten anfallen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Auf den Seiten des IGeL-Monitors finden Sie zudem unabhängige Informationen und Bewertungen, mit denen Sie die Vor- und Nachteile einzelner Leistungen besser einschätzen können:

Zum IGeL Monitor

Gut abgesichert in den Urlaub

Die Auslandskrankenversicherung Ihrer BKK_DürkoppAdler gilt in allen EU-Staaten sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Für Reisen innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und in die Schweiz ersetzt die Rückseite Ihrer Versichertenkarte (europäische Krankenversichertenkarte – EHIC) den Auslandsreisekrankenschein. In Bosnien-Herzegowina, der Türkei und Tunesien muss jedoch weiterhin der Auslandskrankenschein vorgelegt werden.

Unabhängig vom Reiseziel empfehlen wir Ihnen, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Der gesetzliche Schutz kann im Ausland eingeschränkt sein und deckt z. B. keine Rücktransporte ab. Eine private Zusatzversicherung mindert das finanzielle Risiko bei einem notwendigen Rücktransport oder bei der Nichtanerkennung der EHIC / des Auslandskrankenscheines erheblich.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website:

Mehr zur Auslandsreisekrankenversicherung

Reha-Sport und Funktionstraining

Für Erst- und Folgeverordnungen von Rehabilitationssport und Funktionstraining ist keine Genehmigung durch die BKK_DürkoppAdler erforderlich! Mit Ihrer ärztlichen Verordnung können Sie sich direkt an den jeweiligen zugelassenen Anbieter wenden und sofort starten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Jetzt anrufen 0521 557847-0

Organspende-Register

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende ist ein zentrales Online-Verzeichnis, in dem Sie Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende rechtlich sicher dokumentieren können. Im Ernstfall können Ärztinnen und Ärzte Ihre Erklärung sofort abrufen.

Ihr Eintrag ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit angepasst oder gelöscht werden. Die Nutzung ist ab 16 Jahren möglich. Für die Registrierung müssen Sie sich online ausweisen können.

Mehr Informationen zum Organspende-Register

Organspende-Register: So funktioniert‘s

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Veröffentlicht: 29.04.2026 - Aktualisiert: 29.05.2026