Beitragserstattung Rentner

Beitragserstattung für beschäftigte Rentnerinnen und Rentner

Versicherungspflichtig Beschäftigte, die neben ihrem Arbeitsentgelt auch eine Rente und/oder Versorgungsbezüge beziehen, könnten Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung haben. Wir informieren Sie über die Voraussetzungen.

So beantragen Sie Ihre Beitragsrückerstattung bei BKK_Dürkopp Adler

Für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung werden bei bestimmten Personenkreisen neben einem Arbeitsentgelt auch die Rente, Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit herangezogen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es passieren, dass Beiträge aus einem Gesamteinkommen entrichtet werden, das oberhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegt. Diese deckelt die Höhe der Beiträge und liegt monatlich bei 4.987,50 Euro (2023) bzw. 5.175,00 Euro (2024).

Häufig gestellte Fragen

Könnte ich betroffen sein?

Wenn Sie eine Rente und/oder einen Versorgungsbezug erhalten, sich gleichzeitig in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden oder Arbeitslosengeld beziehen und Ihre Gesamteinnahmen für das Jahr 2023 die Beitragsbemessungsgrenze überschritten haben, könnten Sie einen Anspruch auf Erstattung haben.

Was muss ich tun?

Reichen Sie uns einen formlosen Antrag auf Erstattung ein und fügen Sie Ihre einzelnen Gehalts- und Bezügeabrechnungen vom kompletten vorherigen Jahr in Kopie bei (eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung reicht nicht aus). Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Bankverbindung anzugeben. Wir prüfen dann gern, ob eine Erstattung infrage kommt und wie hoch diese ausfällt.

Wann kann ich einen solchen Antrag stellen?

Eine Erstattung kann frühestens zu Beginn eines Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr erfolgen. Ob Sie einen Antrag stellen, bleibt Ihnen überlassen – es handelt sich um eine freiwillige Maßnahme.

Meine Einnahmen liegen monatlich nicht über 4.987,50 Euro (2023) bzw. 5.175,00 Euro (2024). Muss ich trotzdem etwas tun?

Nein, dann müssen Sie nichts tun. Es ändert sich dann nichts an Ihrer Beitragsabführung.

Ich bin freiwillig versichert/ich bin im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Könnte ich auch betroffen sein?

Nein, für beide Versichertengruppen werden die Beiträge direkt auf die Beitragsbemessungsgrenze gekürzt, so dass es grundsätzlich nicht zu Überzahlungen kommt.

Sie haben noch weitere Fragen zu diesem Thema?

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an unter 0521 557847-3194 oder schreiben Sie uns per E-Mail an info@bkk-da.de oder über unsere Online-Geschäftsstelle.

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Veröffentlicht: 08.04.2024 - Aktualisiert: 19.04.2024