Digitale Service-Angebote

Entdecken Sie die digitalen Services der BKK_Dürkopp Adler

Ob Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten oder Adresse ändern, ob Rechnung einreichen oder Rezept erhalten – viele Services rund um Ihre Gesundheit können Sie digital nutzen. Schnell und einfach auf dem Smartphone.

Die Online-Geschäftsstelle der BKK_DÜRKOPP ADLER

Viele unserer Kunden kennen sie bereits – unsere Online-Geschäftsstelle. Mit dieser können Sie sicher und schnell mit uns kommunizieren und viele Anliegen komfortabel regeln.

Die Online-Geschäftsstelle bietet viele Vorteile, wie zum Beispiel:

  • sicheres persönliches Postfach zum Schreiben und Empfangen von Nachrichten
  • Einreichung von Erstattungsbelegen und Bonusformularen
  • einfache Änderung von Adresse und Bankverbindung
  • einfache Erstellung von Mitgliedsbescheinigungen
  • Übersicht über Familienangehörige
  • einfache Nutzung am PC und Laptop oder per App auf dem Smartphone. Die BKK_DürkoppAdler App kann kostenlos in den App-Stores heruntergeladen werden.

So geht‘s:

Für die Nutzung der Online-Geschäftsstelle müssen Sie sich einmalig auf unserer Webseite im Bereich Online-Geschäftsstelle registrieren. Die Angabe einer Handynummer ist dabei Voraussetzung. Nach der Registrierung erhalten Sie postalisch Ihr Passwort. Für die Anmeldung in der Online-Geschäftsstelle benötigen Sie das Ihnen zugesandte Passwort sowie eine TAN. Die TAN erhalten Sie automatisch per SMS auf Ihr Handy. Auch für jede Transaktion in der Online-Geschäftsstelle benötigen Sie eine TAN, die Sie automatisch erhalten.

Datenschutz und -sicherheit

Durch die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung via Passwort und TAN, die SSL-Verschlüsselung sowie die Gerätebindung bei mobilen Endgeräten wird die hohe Sicherheit bei der Datenübertragung gewährleistet.Unsere Server stehen in einem deutschen Rechenzentrum.

Zur Online-Geschäftsstelle (OGS)

Elektronische Patientenakte (ePA)

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) als persönlichem digitalen Speicherort haben Versicherte ihre Gesundheitsdaten und -dokumente wie Arztbriefe oder Befunde stets im Blick. Die gesundheitsbezogenen Informationen stehen zudem direkt zur Verfügung, wenn sie für einen Arztbesuch oder eine Behandlung benötigt werden. Durch diese Bündelung aller Gesundheitsdaten können Diagnosen verbessert und Patientinnen und Patienten gezielter versorgt werden. Vor allem unnötige Doppeluntersuchungen oder das Warten auf Unterlagen von anderen Einrichtungen können vermieden werden. 

Die Hoheit über gespeicherte Gesundheitsdaten liegt dabei allein bei den Versicherten. Sie entscheiden und steuern selbst, wer auf welche Daten wann zugreifen darf. Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die ePA. Die ePA kann aktuell von den Versicherten freiwillig über die kostenlose ePA App verwaltet werden. 

Ab Anfang des Jahres 2025 soll für alle gesetzlich Versicherten automatisch die „ePA für alle“ eingerichtet werden.

Wir informieren Sie auf unserer Webseite regelmäßig zum aktuellen Stand der „ePA für alle“. 

Die ePA-App der BKK_DürkoppAdler können Sie in den gängigen App-Stores herunterladen. Die Links dazu sowie Informationen zur Registrierung finden Sie auf unserer Webseite. 

Dort steht Ihnen (unter Versichertenhelpdesk) auch ein spezieller Chatbot Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr zur Verfügung. Unter der 0521 557847-590 beantworten wir Ihre Fragen auch gerne persönlich.

Alle Infos zur ePA - Elektronische Patientenakte

Das Elektronische Rezept (E-Rezept)

Zum 1. Januar 2024 wurde das Rezept in Papierform durch das E-Rezept verpflichtend abgelöst. Verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten Sie jetzt nur noch per E-Rezept. Die Umstellung auf das E-Rezept soll vor allem das Einlösen des Rezepts in der Apotheke vereinfachen und unnötige Wege in die Arztpraxis ersparen, da Folgerezepte im gleichen Quartal telefonisch ausgestellt werden können. E-Rezepte können zudem auch nach Videosprechstunden ausgestellt werden.  

Wie funktioniert das E-Rezept?

Das E-Rezept wird in der Arztpraxis oder im Krankenhaus digital erstellt, signiert und auf einem zentralen System, dem E-Rezept-Fachdienst, sicher gespeichert. Anschließend können Sie es in der Apotheke einlösen. Dies ist auf drei Wegen möglich: Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per E-Rezept-App oder mit einem Papierausdruck (Ausdruck mit Rezeptcode). Das Einlösen in Online-Apotheken ist ebenfalls möglich. E-Rezepte können zudem nach wie vor durch Vertreterinnen und Vertreter (z. B. Ehepartner) oder Bekannte eingelöst werden.

Einlösen mit der eGK

Die eGK wird in der Apotheke in das Kartenlesegerät gesteckt. Das E-Rezept kann so im E-Rezept-Fachdienst abgerufen und eingelöst werden. Eine PIN ist hierfür nicht nötig.

Einlösen per E-Rezept-App

Für diesen Weg müssen Sie sich in der E-Rezept-App anmelden. Dafür sind eine NFC-fähige eGK und eine PIN nötig. Nach der Anmeldung können E-Rezepte bzw. der jeweilige Rezeptcode über die App in der Apotheke vorgezeigt werden. Verschreibungen können per App auch in der Apotheke vorbestellt werden. Zudem kann geprüft werden, ob das Medikament in der Wunschapotheke vorrätig ist. Darüber hinaus erhalten Versicherte einen Überblick über ihre Rezepte der vergangenen 100 Tage.

Die App „Das E-Rezept“ der gematik kann kostenlos in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Sofern Sie noch keine NFC-fähige eGK (G2.1) besitzen, können Sie sich diese bei uns anfordern. 

Einlösen mit Papierausdruck

Sie können sich in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck mit Rezeptcode aushändigen lassen. Nach dem Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament ausgegeben werden.

Wie sicher sind E-Rezepte?

Die digitale Übermittlung des E-Rezeptes erfolgt über die sichere Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Die Daten werden bei der Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert, wodurch die Sicherheit der Daten gewährleistet ist.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Mit der eAU wurde das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) abgelöst. Der Versand der eAU an die jeweilige Krankenkasse ist bereits seit Januar 2022 für Arztpraxen und Krankenhäuser verbindlich und erfolgt sicher über das Netz der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese Umstellung gewährleistet eine lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen, was für eine korrekte Auszahlung von Krankengeld wichtig ist.

Für Arbeitgeber ist seit Januar 2023 verpflichtend, die AU-Daten elektronisch von der jeweiligen Krankenkasse der beschäftigten Person abzurufen, sobald diese den Arbeitgeber über die Krankschreibung informiert hat. Dazu sind Beschäftigte weiterhin verpflichtet. Eine Ausfertigung in Papierform für den Arbeitgeber ist daher nicht mehr nötig. Bei der elektronischen Übermittlung an den Arbeitgeber werden wie bisher keine Diagnosen, sondern nur der Zeitraum der Krankschreibung bekannt gegeben.

Die Entbindung von der Zustellungspflicht an Arbeitgeber und Krankenkasse erspart den Patientinnen und Patienten Porto und Zeit. Anspruch auf eine Ausfertigung für die eigenen Unterlagen besteht weiterhin.

Die eAU ist inzwischen flächendeckend verfügbar. Sollte die elektronische Übermittlung in der Praxis trotzdem nicht möglich sein (z. B. aufgrund einer längeren technischen Störung), kommt das Ersatzverfahren mit Papierbescheinigung zur Anwendung. Nach Hausbesuchen muss die Übermittlung der Daten bis zum Ende des folgenden Werktags erfolgen.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Praxis die Daten elektronisch an uns übermittelt, fragen Sie bei Ihrem Arztbesuch direkt nach oder kontaktieren Sie Ihre Arztpraxis im Nachhinein.

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Veröffentlicht: 08.04.2024 - Aktualisiert: 19.04.2024